Fördermittel

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Ist eine Person bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet, kann nach Erfüllung bestimmter Kriterien ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragt werden. Der AVGS steht in unterschiedlichen Versionen zur Verfügung.

Für die Teilnahme an einem unserer Coaching-Programme wichtig ist der „AVGS-MAT“. Mit dem AVGS-MAT kann ein professionelles Coaching oder Profiling in Anspruch genommen werden. Vorausgesetzt, es handelt sich dabei um eine entsprechend zertifizierte und zugelassene Maßnahme eines Bildungsträgers.

Voraussetzungen für Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Erwerbslos

Sie müssen in den vergangenen drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet gewesen sein, um Anspruch auf einen AVGS zu haben.

Im ALG Bezug

Sie müssen Arbeitslosengeld I (ALG 1) beziehen, um einen Rechtsanspruch auf einen AVGS zu haben. ALG 2-Empfänger („Hartz IV“) können über einen AVGS gefördert werden, es ist eine freiwillige Unterstützungsleistung. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.

Auf der Suche

Sie dürfen noch nicht vermittelt sein. Auch wenn Sie von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und einen neuen Job suchen, gilt dieser Punkt. Ein Coaching dient der Verbesserung Ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sollten Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben, ist diese Förderung nicht mehr nötig.

Beantragung Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins

Sie erhalten ihn auf Nachfrage bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter. Dafür müssen Sie kein Formular ausfüllen. Es reicht ein formloser Antrag per Brief, Telefon, E-Mail oder Fax. Sie können auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vorsprechen. Gerne beantworten wir Ihnen auch persönlich Fragen rund um das Thema Antragsstellung.

Weitere Infos

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach (AVGS) § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III kann nur bei zertifizierten Trägern wie leo.Seminare eingereicht werden. Das stellt sicher, dass Sie nicht an unseriöse Anbieter geraten. Wenn Sie zu uns kommen, unterstützen wir Sie individuell und nehmen uns viel Zeit. Wir haben unsere Coachings entwickelt, damit Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigen und Sie eine erfüllte und sichere Zukunft haben.

Mit dem Aktivierungsgutschein können Arbeitsuchende auch Leistungen wie Bewerbungscoaching oder Selbständige und Gründer individuelle Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avg

Haben Sie Interesse an einer Förderung durch die Arbeitsagentur? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren ein Beratungsgespräch!

Ich habe Interesse an folgenden Programmen:

Rechtliches:

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