Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen von gering qualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, die im Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durchgeführt werden.

Förderung und Förderhöhe:

Die Förderung erfolgt in Form der Erstattung der Weiterbildungskosten oder als Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte. Die Agentur für Arbeit erstattet Arbeitnehmern die Lehrgangskosten und gewährt einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Die Arbeitnehmer können einen Bildungsgutschein erhalten, um unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten zu wählen. Bei Weiterbildung von Beschäftigten unter 45 Jahren in KMU mit 10 bis 249 Beschäftigten muss der Arbeitgeber mindestens 50% der Lehrgangskosten tragen.

Weitere Informationen:

Weiterführende Informationen erteilen die zuständigen Agenturen für Arbeit bzw. die
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
Internet: http://www.arbeitsagentur.de
Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.

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