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Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen von gering qualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen von gering qualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten.
Mit dem Weiterbildungsbonus gibt es bis zu 1.500,- € für Ihre Weiterbildung.
Ziel der Förderung ist der Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit im Land Brandenburg.
Mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.
Ist eine Person bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet, kann unter bestimmten Bedingungen ein AVGS beantragt werden.
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Bildung.
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