Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Förderung und Förderhöhe:
Mit dem Weiterbildungsbonus werden einmalig Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler gefördert. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten. Die Weiterbildung darf einen Gesamtwert von 3.000 € nicht überschreiten.
Weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html