Weiterbildungsscheck Sachsen.

Der „Weiterbildungsscheck – individuell“ richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer (z. B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.

Eine 50 % Förderung erhalten Selbstständige und KMUs mit dem „Weiterbildungsscheck – betrieblich“.

Was wird gefördert

Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung bzw. Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen. angebote von leo.Seminare erfüllen die Kriterien zur Förderung.

Antragstellung:

Das Online-Antragsverfahren ist einfach und ist auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank ganz genau beschrieben:

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