Fördermittel

Fördermittel

Sie möchten Ihr Wissen aktualisieren oder sich spezialisieren? Sie wollen sich beruflich neu orientieren? Sie möchten Ihre Kompetenzen erweitern? Bravo – eine sehr gute Entscheidung! Wer sich heute für seinen Job weiterbildet oder sich für eine berufsrelevante Aus- und Weiterbildung interessiert, hat gute Chancen auf finanzielle Unterstützung. Fördermittel von Bund, Ländern und der europäischen Gemeinschaft erleichtern die Finanzierung von Weiterbildung. Wir möchten Ihnen hier die aktuell am häufigsten in Anspruch genommenen Fördermittel kurz vorstellen. So wird Ihre berufliche Weiterbildung bei leo.Seminare gefördert:

Fördermittel Bildungsscheck:

Bildungsscheck oder Weiterbildungsbonus: Viele Bundesländer beteiligen sich an den Kosten für berufliche Weiterbildung. In jedem Bundesland heißen die Förderungen etwas anders – Bildungsscheck oder Weiterbildungsbonus. Diese Bildungsschecks bzw. -boni gelten in der Regel für berufsbegleitende Weiterbildungskurse. Grundsätzlich gilt: Um eine Förderung für berufliche Weiterbildungskurse zu bekommen, müssen Interessenten auch im jeweiligen Bundesland wohnen bzw. dort arbeiten. Für einen genaue Auflistung der Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern, lesen Sie bitte den folgenden interessanten Artikel: test.de/Leitfaden-Weiterbildung.

Wenn sie die Förderung mittels Bildungsscheck erhalten, dann wählen Sie eine geeignete Weiterbildung aus und schicken uns nach Ihrer Anmeldung einfach eine Kopie des Dokuments per E-Mail zu. Das Original senden Sie vor Seminarbeginn per Post zu uns. Sie erhalten dann eine entsprechende Rechnung und wir kümmern uns um den Rest.

Fördermittel Bildungsurlaub:

Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet) muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Darauf haben die Beschäftigten (in 14 von 16 Bundesländern) einen gesetzlichen Anspruch. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt – für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen. Im Normalfall haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Die Voraussetzungen für Bildungsurlaub: Grundsätzlich muss es in Ihrem Bundesland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub und Sie müssen ein Seminar wählen, das als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Förderung vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Der BFD unterstützt Soldat:innen auf Zeit dabei, sich auf den Einstieg in das zivile Berufsleben optimal vorzubereiten. Gefördert werden dienstzeitbegleitende Maßnahmen sowie Weiterbildungen am Ende und nach der Wehrdienstzeit. Weitere Infos zu Beratung und Weiterbildung finden Sie hier: Bundeswehr – Beratung und Förderung

Geld vom Finanzamt – für Angestellte und Selbstständige

Kursgebühr, Anreise, mögliche Übernachtungskosten – das läppert sich. Doch oft zahlen Teilnehmende für ihre berufliche Weiterbildung unterm Strich deutlich weniger. Der Grund: Das Finanzamt erstattet einen Teil der Kosten nach der nächsten Steuererklärung. Angestellte können alle im Zusammenhang mit einer beruflichen Fortbildung entstehenden Kosten als sogenannte Werbungskosten absetzen und dadurch das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Gespart wird mindestens der dem persönlichen Steuersatz entsprechende prozentuale Anteil der Fortbildungs-Kosten. Selbstständige und Freiberufler können Weiterbildungskosten ebenso absetzen – als Betriebsausgaben. Weitere Informationen dazu finden Sie bei Stiftung-Warentest „Weiterbildung finanzieren: Steuern sparen – Geld vom Finanz­amt“.

Leistungen vom Arbeitgeber

Von der beruflichen Weiterbildung der Mitarbeitenden profitiert auch das Unternehmen. Daher sind Arbeitgeber oft bereit, das Engagement ihrer Mitarbeitenden finanziell zu unterstützen oder Bildungsurlaub zu genehmigen. Einige Bundesländer unterstützen solche Unternehmen auch finanziell. Im Wesentlichen gibt es drei Möglichkeiten:

  • Individuelle Absprachen: Der Arbeitgeber übernimmt ganz oder teilweise die Kosten bzw. gewährt ein Darlehen – oft wird erwartet, dass sich Beschäftigte dann auch für eine bestimmte Zeit an die Firma binden.
  • Bildungsurlaub nennt man den gesetzlichen Anspruch auf freie Tage für berufliche oder auch politische Weiterbildungen. Lohn oder Gehalt werden weiterbezahlt, doch die Kosten für den Kurs tragen die Mitarbeitenden selbst.
  • Geld für Unternehmen: In mehreren Bundesländern können Unternehmen Fördergelder erhalten, um Mitarbeitende zu qualifizieren. Eine vollständige Liste finden Sie ebenfalls unter test.de/Leitfaden-Weiterbildung

 

Bildungsgutschein für Arbeitsuchende:

Viele unserer Weiterbildungsangebote sind zertifiziert nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Somit sind diese Angebote  für die Förderung mittels Bildunggutschein durch die Arbeitsagentur / Jobcenter zugelassen.  Wenn eine Förderung mittels Bildungsgutschein erfolgt, übernimmt die Arbeitsagentur sämtlich Weiterbildungskosten und auch weitere, durch die Weiterbildung bedingte Kosten wie Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten etc. Informationen zum Bildungsgutschein und zu weiteren Förderangeboten der Arbeitsagentur finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Voraussetzung für eine Förderung mit Bildungsgutschein ist in jedem Fall ein Gespräch mit dem zuständigen Berater bei der Agentur bzw. dem Jobcenter. Fragen Sie nach!

Fördermittel für Unternehmen:

Fördermittel gibt es nicht nur für Arbeitnehmer. Auch Unternehmen kommen oft in den Genuss beachtlicher Fördermittel, wenn es um die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter geht. Beispielhaft seien hier die Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsagentur oder der “Weiterbildungsscheck Sachsen – betrieblich” genannt, mit dem Selbstständige und mittelständische Unternehmen 50 % der Weiterbildungskosten erstattet bekommen.

Fazit: Weiterbildung zahlt sich aus!

Für Wissensdurstige gibt es in Sachen beruflicher Weiterbildung jede Menge Unterstützung. Interessant sind vor allem die Fördertöpfe von Bund und Ländern. Doch auch Arbeitgeber unterstützen das Engagement ihrer Mitarbeitenden mit Zeit oder Geld. Wer weder einen Chef hat, der unter die Arme greift, noch Anspruch auf Fördermittel, kann einen Kredit aufnehmen und mit den Ausgaben immerhin Steuern sparen. Weiterbildung zahlt sich in jedem Fall aus – entweder in Form einer Beförderung und/oder einer Erhöhung von Lohn und Gehalt aufgrund der höheren Qualifizierung.

Natürlich reicht der Platz hier nicht aus, um alle Fördermöglichkeiten vorzustellen. Aber wir helfen Ihnen gerne dabei, geeignete Fördermöglichkeiten zu eruieren und zu beantragen. Sprechen Sie uns einfach an!

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