Förderung durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
(AVGS)

Förderung durch Arbeitsamt / das Jobcenter

Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet sind, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Mit dem AVGS können Sie dann ein professionelles Coaching in Anspruch nehmen. Dabei muss es sich um eine entsprechend zertifizierte und zugelassene Maßnahme eines Bildungsträgers handeln.
So wie unser: Berufliches Individualcoaching und Existenzgründungs-Coaching. Erfahren sie hier, welche Voraussetzungen für Sie gelten und welche einfachen Schritte Sie machen dürfen, um Ihren persönlichen AVGS zu erhalten.

Voraussetzungen zur Förderung durch einen AVGS

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Erwerbslos

Sie müssen in den vergangenen drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet gewesen sein.

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Im ALG Bezug

Sie müssen Arbeitslosengeld I (ALG 1) beziehen, um einen Rechtsanspruch auf einen AVGS zu haben. ALG 2-Empfänger (“Hartz IV”) können über einen AVGS gefördert werden, es ist eine freiwillige Unterstützungsleistung. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.

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Auf der Suche

Sie dürfen noch nicht vermittelt sein. Auch wenn Sie von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und einen neuen Job suchen, gilt dieser Punkt. Ein Coaching dient der Verbesserung Ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sollten Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben, ist diese Förderung nicht mehr nötig.

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In Kurzarbeit / drohende Arbeitslosigkeit

Beschäftige in prekären Situationen, z.B. in Kurzarbeit, haben die Möglichkeit, Coaching und Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert zu bekommen. Wesentliches Kriterium hier ist, dass sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Ob und wann dies der Fall ist, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Berater bei der Bundesagentur für Arbeit festgestellt.

In 4 einfachen Schritten zu Ihrem AVGS

Sie erhalten ihn auf Nachfrage bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter. Dafür müssen Sie kein Formular ausfüllen. Es reicht ein formloser Antrag per Brief, Telefon, E-Mail oder Fax.

1. Schritt

Drucken Sie sich das PDF der Maßnahmenbeschreibung: Berufliches Individualcoaching_Flyer_Leo.Seminare aus oder speichern es auf Ihrem Computer.

2. Schritt

Stellen Sie Kontakt per E-Mail, telefonisch oder persönlich zu Ihrem Ansprechpartner beim Jobcenter / der Arbeitsagentur her.
Lassen Sie ihm das PDF zukommen.

3. Schritt

Ihr Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird Ihnen per Post nach Hause zugeschickt.
Senden Sie uns den AVGS per Post zu oder kommen persönlich bei uns vorbei.
Wir füllen ihn aus und geben ihnen den AVGS persönlich oder per Post zurück.

4. Schritt

Senden Sie den ausgefüllten AVGS per Post an das Jobcenter / die Arbeitsagentur.

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Und schon kann es losgehen!

Weitere Infos

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach (AVGS) § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III kann nur bei zertifizierten Trägern wie unserem Kooperationspartner leo.Seminare eingereicht werden. Das stellt sicher, dass Sie nicht an unseriöse Anbieter geraten. Wenn Sie zu uns kommen, unterstützen wir Sie individuell und nehmen uns viel Zeit. Wir haben unsere Coachings entwickelt, damit Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigen und Sie eine erfüllte und sichere Zukunft haben.

Am 1.4.2012 wurde der Vermittlungsgutschein in “Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)” umbenannt und sein Leistungsspektrum erweitert. Mit dem Aktivierungsgutschein können Arbeitsuchende auch Leistungen wie Bewerbungscoaching oder Selbständige und Gründer individuelle Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Die Vermittlungs- und Beratungsfachkraft entscheidet aufgrund des beruflichen Werdeganges und der beruflichen Kenntnisse des Antragstellers, ob die Teilnahme an einer Maßnahme bei einem Träger sinnvoll ist und welche konkrete Maßnahme seine beruflichen Eingliederungsaussichten deutlich verbessert.

Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld, wird dem Teilnehmer während der Teilnahme das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld weitergezahlt. Auch können die notwendigen Kosten (z. B. Fahrkosten) erstattet werden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Maßnahmenteilnahme entstehen.

Weitere Infos finden Sie auch hier:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs

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